Wechsel der KFZ Versicherung

Sofern der Versicherungsvertrag in der KFZ-Versicherung am 1.Januar endet, was nicht bei allen Versicherern automatisch der Fall ist, kann der Vertrag bis zum 30.11. gekündigt werden.

Erhalten Sie erst ab dem 1.12. die neue Beitragsrechnung und die Prämie in der KFZ-Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung steigt, haben Sie auch dann noch ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat ab Zugang der Rechnung.

Damit wir Ihnen ein Angebot erstellen können benötigen wir:

  • Die Beitragsrechnung für das nächste Versicherungsjahr Ihres bisherigen Versicherers (Sollten Sie diese noch nicht vorliegen haben, können Sie die Prämie vorab telefonisch abfragen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugpapiere)
  • wenn möglich den bisherigen Versicherungsvertrag, damit wir die bisherigen Leistungen erkennen können, schließlich wollen Sie sich nicht schlechter versichern.
  • Alle weiteren relevanten Daten können Sie direkt HIER erfassen.

Beratungstermine können Sie telefonisch vereinbaren unter 02162 – 10 24 614 oder per Mail
unter info@dvm-net.de

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Angebote per Mail versenden, ohne den Kunden persönlich kennengelernt zu haben. Dies überlassen wir den Direktversicherungen. Wir bieten eine Dienstleistung und die umfasst auch eine Beratung.

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